Muss ich meine Behinderung / Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

17. Jan 2022

Viele Menschen mit Hämophilie verfügen über einen Schwerbehindertenausweis. Doch was bedeutet das für die Angaben, die man im Bewerbungsprozess offenlegt?

Bitte beachten Sie, dass die im folgenden genannten Informationen keine rechtliche Beratung ersetzen. Sie sollen Ihnen eine erste Einschätzung erleichtern. Bei individuellen Fragen empfehlen wir die Konsultation einer Anwaltskanzlei oder einer entsprechenden Beratungsstelle

Wie ist der Grad der Behinderung definiert?

In Deutschland sind die Richtwerte für den Grad der Behinderung in der sogenannten Versorgungsmedizin-Verordnung definiert. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig überarbeitet. Details und Links dazu finden Sie unter anderem auf der Website der Deutschen Hämophiliegesellschaft (DHG).

Menschen mit Hämophilie finden in der Verordnung Informationen zu den Graden der Behinderung (GdB) bei ihrer Gerinnungsstörung. Wie hoch dieser Grad ist, hängt von dem Schweregrad der Hämophilie ab. So liegt der GdB bei einer schweren Hämophilie bei 80 bis 100 bei einer leichten Hämophilie bei 20. Von einer Schwerbehinderung spricht man, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Liegt dieser Schweregrad vor, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Dieser ist dann in der Regel fünf Jahre lang gültig.

Muss ich die Hämophilie in der Bewerbung erwähnen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Behinderung und Ihre Erkrankung nicht erwähnen, wenn Sie sich um einen Arbeitsplatz bewerben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch Ihre Erkrankung keine Beeinträchtigung der Arbeitsleitung zu erwarten ist. Ausnahmen gelten unter anderem bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. Hier sollten Sie sich gesondert über die Gesetzeslage informieren.

Was ist, wenn ich meinen neuen Job antrete?

Wenn man sich für Sie entschieden hat und Sie die neue Stelle antreten, müssen Sie den Arbeitgeber grundsätzlich nicht über Ihre chronische Erkrankung informieren. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, die besonderen Risiken ausgesetzt ist oder bei der Sie stark körperlich gefordert sein werden.

Allerdings kann es auch Vorteile mit sich bringen, den Arbeitgeber und vielleicht auch einige Kolleginnen und Kollegen zu informieren. So kann das Team Sie besser unterstützen, wenn aufgrund der Hämophilie einmal ein Notfall eintreten sollte. Auch Vorteile wie ein erweiterter Kündigungsschutz können nur dann greifen, wenn Sie die chronische Erkrankung offenlegen.

Mehr erfahren:

  • Die Deutsche Hämophiliegesellschaft informiert über viele Fragen rund um den Grad der Behinderung. Hier gibt es auch Links zur Antragsstellung für die Feststellung des Grads der Behinderung sowie hilfreiche Links und Broschüre zum Thema. Die Informationen sind in der Rubrik „Recht und Soziales“ auf www.dhg.de zu finden. 
  • Auch auf den Seiten der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. IGH) finden Sie Informationen zum Thema Schwerbehinderung sowie zu den steuerlichen Regelungen im Bereich Behinderten-Pauschbeträge. Dort finden Sie auch das Informationsblatt der ACHSE (Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen) zum Thema „Feststellungsverfahren zum Grad der Behinderung“.
Eine wichtige Frage beim Schreiben der Bewerbung: Muss die Schwerbehinderung erwähnt werden?
Eine wichtige Frage beim Schreiben der Bewerbung: Muss die Schwerbehinderung erwähnt werden?

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