25. Jan 2024
Die meisten Menschen mit Hämophilie benötigen regelmäßig bestimmte Medikamente bzw. Gerinnungsfaktoren. Daher ist es gut, sich spätestens jetzt mit dem neuen E-Rezept zu befassen, denn seit 1. Januar 2024 gilt das E-Rezept für gesetzlich Versicherte.
Die Änderung ist nun gesetzlich verpflichtend. Demzufolge muss das System nun in jeder Arztpraxis und Apotheke zur Verfügung stehen und genutzt werden.
Damit Ihnen der Umgang mit der Neuerung leichter fällt, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt: Wo wird das E-Rezept genutzt und wo noch nicht, welche Ausnahmen gibt es und warum ist das alte, rosafarbene Rezept doch noch nicht ganz verschwunden?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Ihre Ärztinnen und Ärzte die Rezepte in elektronischer Form ausstellen. Dies gilt derzeit für verschreibungspflichtige Medikamente, wie zum Beispiel Faktorkonzentrate bei Blutgerinnungsstörungen wie der Hämophilie.
Die Ärztinnen und Ärzte haben somit keine Wahl - für Sie als Patientin oder Patient gibt es verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Dabei wurden auch diejenigen Personen berücksichtigt, die nicht über ein geeignetes Smartphone verfügen, auf das eine App installiert werden kann.
Sie benötigen ein neues Rezept? Dann fordern Sie dieses wie gewohnt bei der behandelnden Praxis bzw. bei Ihrem Gerinnungszentrum an. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt dort das Rezept digital und speichert es in einer sicheren Datenbank.
Variante 1: Über Ihre Gesundheitskarte („Krankenkassenkarte“)
Gehen Sie in die Apotheke Ihrer Wahl. Dort werden Sie aufgefordert, Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenterminal zu stecken. Die Apotheke kann dann das E-Rezept direkt abrufen und Sie erhalten das verordnete Medikament.
Dabei ist nicht das eigentliche E-Rezept auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert. Die Karte dient nur als Schlüssel, um der Apotheke den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst (Gematik GmbH, Nationale Agentur für Digitale Medizin) zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte zentral gespeichert und können individuell abgerufen werden.
Variante 2: Über die App
Passend zum neuen E-Rezept wurde auch eine kostenlose, offizielle App mit vielen Komfortfunktionen entwickelt. Diese können Sie für alle aktuellen Smartphones in den entsprechenden App-Stores herunterladen:
Um die E-Rezept-App zu nutzen, registrieren Sie sich einmalig mit Ihren persönlichen Daten bzw. mit den Daten Ihrer Krankenversicherung. Von nun an finden Sie Ihre E-Rezepte direkt in der App und können sie in jeder Apotheke einlösen. In der App erscheint für jedes Rezept ein QR-Code, den Sie einfach in der Apotheke vorzeigen.
Weitere Möglichkeiten der E-Rezept-App:
Mehr Informationen zur App gibt es unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app
Variante 3: Per Papierausdruck
Sie bevorzugen das herkömmliche Papier-Rezept? Fragen Sie in Ihrer Praxis nach, ob man es dort für Sie ausdruckt. Neu ist nur das Aussehen des Rezepts, denn auch dieses enthält einen QR-Code. Diesen zeigen Sie in der Apotheke vor, er wird gescannt und Sie erhalten das verschriebene Medikament.
Sie möchten mehr über das E-Rezept erfahren? Auf folgenden Websites finden Sie detaillierte Informationen: